Jugend und Beruf
Seit Inkrafttreten des SGB II sind drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig: Agenturen für Arbeit, Jobcenter sowie die Träger der Jugendhilfe. Jeder Träger zeichnet sich in der Praxis durch ein umfassendes und professionelles Hilfe- und Dienstleistungsangebot aus, mit dem die Bedarfslagen Jugendlicher gezielt adressiert werden. Kernkompetenzen der Jugendhilfe liegen in der Jugendsozialarbeit und bei den Hilfen zur Erziehung. Die Agenturen für Arbeit sind erster Dienstleister in der beruflichen Beratung und in der Ausbildungsvermittlung. Die Jobcentern schließlich bieten professionelles Know-how bei der beruflichen Integration von Jugendlichen mit komplexen Bedarfslagen. Um die Koordination und ggf. auch Verzahnung dieser Angebote im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu verbessern, wurde nachfolgendes Material erarbeitet.
Ein abgestimmtes Übergabemanagement setzt Transparenz sowohl bei Struktur und Handlungsbedarfen der zu betreuenden Jugendlichen als auch bei den Angeboten und Maßnahmen der unterschiedlichen Träger voraus.
Aus diesem Grund wurde der vorliegende Angebotskatalog erstellt, der allen AkteurInnen helfen soll, sehr schnell und frühzeitig die Jugendlichen im Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf zu unterstützen.