Brücke in den Arbeitsmarkt – das Teilhabe-Chancengesetz
Langzeitarbeitslosigkeit ist auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim kein neues,
aber ein hartnäckiges Phänomen. Und das trotz guter Konjunktur und einem aufnahmefähigen Arbeitsmarkt. Deshalb brauchen wir engagierte Unternehmen sowie öffentliche Arbeitgeber, die ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und
mit uns zusammenarbeiten.
Mit dem Teilhabe-Chancengesetz (§§ 16e, i Zweites Buch Sozialgesetzbuch –
SGB II) stehen seit 01.01.2019 zwei neue Förderinstrumente zur Verfügung,
die ganzheitlich ausgestaltet sind – und attraktive Fördermöglichkeiten bieten:
- Längerfristig angelegte Förderungen mit klar geregelten Förderhöhen (Pauschalen)
- Unabhängig von Branchen, Unternehmensgröße und Rechtsform
- Keine Beschränkungen im Sinne von „Zusätzlichkeit“, „öffentlichem Interesse“ oder „Wettbewerbsneutralität“
- Unabhängig vom Grad einer Minderleistung oder bestimmten Vermittlungshemmnissen der Arbeitsuchenden
- Trägergestütztes begleitendes Coaching zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses
- Möglichkeit ergänzender finanzieller Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Die neuen Förderinstrumente haben ein Ziel:
Menschen dauerhaft wieder in Arbeit zu bringen und damit Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden!
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Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt
(§ 16e SGB II)
Je länger jemand arbeitslos ist, desto größer wird das Risiko, weiterhin arbeitslos zu bleiben. Um eine Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern,
werden nach § 16e SGB II Beschäftigungsverhältnisse mit Menschen gefördert,
die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Das Wichtigste zu § 16e SGB II auf einen Blick:
- Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die mindestens seit zwei Jahren arbeitslos sind
- Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75% - im zweiten Jahr 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
- Die Förderung umfasst außerdem einen pauschalierten Beitrag zur Sozialversicherung (AG-Anteil) – ohne Arbeitslosenversicherung
- Kosten für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) können während der gesamten Förderdauer übernommen werden
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Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
Menschen, bei denen sich die Langzeitarbeitslosigkeit bereits sehr stark verfestigt hat, bedürfen besonderer Unterstützung, um wieder eine berufliche Perspektive
zu erhalten. Dem wird nach § 16i SGB II durch besondere Förderkonditionen und eine intensive Begleitung des Beschäftigungsverhältnisses Rechnung getragen.
Das Wichtigste zu § 16i SGB II auf einen Blick:
- Gefördert wird die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen über 25 Jahren, wenn sie in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben (Ausnahmen möglich) - und sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren
- Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt in den beiden ersten Jahren 100%. Ab dem dritten Jahr verringert er sich um jeweils 10%.üDie Förderung bemisst sich bei einer tarifgebundenen Beschäftigung nach dem zu zahlenden Arbeitsentgelt, ansonsten nach dem Mindestlohn.
- Die Förderung umfasst außerdem einen pauschalierten Beitrag zur Sozialversicherung (AG-Anteil) – ohne Arbeitslosenversicherung
- Während des Arbeitsverhältnisses können Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3.000.- € gefördert werden.
- Kosten für eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) können während der gesamten Förderdauer übernommen werden.
Zu Förderungen speziell nach § 16e und § 16i SGB II wenden Sie sich gern direkt an unsere Betriebsakquisiteure:
Herrn Marcel Ritter | Tel.: (03874) 5705 – 594
Mail: Marcel.Ritter3@jobcenter-gE.de
(für das Altkreisgebiet Ludwigslust)
Herrn Bernd Fröhnel | Tel.: (03847) 4334 – 567
Mail: Bernd.Froehnel@jobcenter-gE.de
(für das Altkreisgebiet Parchim)
Gemeinsam zum Erfolg -
Von einer gelungenen Integration profitieren wir alle!
Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig zu reduzieren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur im Verbund mit Partnerinnen und Partnern gemeistert werden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg ist daher die enge Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Offene Stellen – gerade im niedrigschwelligen Bereich – können besetzt werden
- Gefördert werden auch Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit
- Fachkräfte im Unternehmen können entlastet werden und werden dadurch frei für Fachaufgaben
- Die attraktiven Förderkonditionen ermöglichen eine längere und gründliche Einarbeitung
- Durch das begleitende Coaching können auftretende Probleme gezielt angegangen werden
- Begleitende Qualifizierungen können gefördert und die fachlichen Kenntnisse dadurch ausgebaut werden
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie zu § 16e und § 16i SGB II jederzeit auch gern den gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit Schwerin und Jobcenter Ludwigslust-Parchim.
Alternativ können Sie sich auch an das Service-Center des Jobcenters wenden:
Die Erreichbarkeits-Zeiten finden Sie hier.
Den aktuellen Flyer zum Programm können Sie hier herunterladen.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss:
Förderleistungen müssen beim Jobcenter immer vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden!