Vermittlungsangebot
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
- Mobilitätshilfen z.B. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Fahrkostenbeihilfe bei Arbeitsaufnahme, Trennungsgeld bei auswärtiger Unterbringung und Umzugskosten
- Bewerbungskosten
- Kosten für Arbeitsmittel, Nachweise und Berechtigungen zur Unterstützung der Persönlichkeit
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung
Er ermöglicht Kunden mit Anspruch auf Bürgergeld im Rahmen ihrer Eigenbemühungen einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.
Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung (Maßnahmen bei einem Träger)
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, können bei der Teilnahme an einer Maßnahme gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung unterstützt durch:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
Maßnahmen bei einem Arbeitgeber können gefördert werden. Sie dienen der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zur Sozialversicherung erhalten, wenn sie erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Vermittlungshemmnissen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung einstellen. Die Gewährung von Eingliederungszuschüssen liegt im Ermessen des Jobcenters. Sie sind hinsichtlich der Höhe und Dauer, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, flexibel ausgestaltbar.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit
Einstiegsgeld kann erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist und begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass mit der aufgenommenen Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit durch die Erwerbseinkünfte künftig beendet wird.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll die Vermittlungschancen deutlich verbessern. Das Jobcenter entscheidet gemeinsam mit Ihnen, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann.
Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der beruflichen Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dies kann bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein umgesetzt werden.
Zusätzliche Leistungen durch die Kommune
Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden folgende flankierende Leistungen erbracht:
- Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
- Schuldnerberatung
- Psychosoziale Betreuung
- Suchtberatung