Vermittlungsangebot

Der Kooperationsplan

Im ersten Gespräch mit der Integrationsfachkraft wird dem Kunden ausführlich erläutert, welche Angebote grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Ein gemeinsames Ziel wird erarbeitet und der Weg zum Ziel über Zwischenschritte in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammengetragen. Möglicherweise kommt es bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplanes dazu, dass Kunden und Integrationsfachkraft unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Ausführliche Informationen rund um den Kooperationsplan können diesem Flyer entnommen werden.

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

  • Mobilitätshilfen z.B. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch, Fahrkostenbeihilfe bei Arbeitsaufnahme, Trennungsgeld bei auswärtiger Unterbringung und Umzugskosten
  • Bewerbungskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel, Nachweise und Berechtigungen zur Unterstützung der Persönlichkeit

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung

Er ermöglicht Kunden mit Anspruch auf Bürgergeld im Rahmen ihrer Eigenbemühungen einen oder mehrere private Arbeitsvermittler gleichzeitig einzuschalten.

Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung  (Maßnahmen bei einem Träger)

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, können bei der Teilnahme an einer Maßnahme gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung unterstützt durch:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber können gefördert werden. Sie dienen der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.

Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber

Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zur Sozialversicherung erhalten, wenn sie erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Vermittlungshemmnissen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung einstellen. Die Gewährung von Eingliederungszuschüssen liegt im Ermessen des Jobcenters. Sie sind hinsichtlich der Höhe und Dauer, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, flexibel ausgestaltbar.

Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit

Einstiegsgeld kann erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist und begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass mit der aufgenommenen Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit durch die Erwerbseinkünfte künftig beendet wird.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll die Vermittlungschancen deutlich verbessern. Das Jobcenter entscheidet gemeinsam mit Ihnen, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann.
Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der beruflichen Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dies kann bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zum Beispiel durch einen Bildungsgutschein umgesetzt werden.

Zusätzliche Leistungen durch die Kommune

Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden folgende flankierende Leistungen erbracht:

  • Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • Psychosoziale Betreuung
  • Suchtberatung