Leistung

Dienstleistungsangebot

Das Regelwerk des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist sehr komplex, sodass die folgenden Inhalte und Zitate nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, sondern lediglich einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und Leistungen darstellen.

Die Leistungen nach SGB II werden ausschließlich auf Antrag gewährt und umfassen im Wesentlichen:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  • Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben
    (bspw. Kinder unter 15 Jahre, erwerbsgeminderte Personen).
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
  • Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Einmalige Leistungen z.B. für
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
    • Erstausstattungen für Bekleidung
    • Erstausstattungen bei  Schwangerschaft und Geburt

Das Bürgergeld auf einen Blick
- Themenseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) -

Fragen und Antworten zum Bürgergeld
- sgb2.info eine Seite des BMAS