Bürgergeld

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie - ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile - sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Nichterwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) haben.

Die Höhe des Regelbedarfs ist wie folgt gegliedert:

 

Jahr 2023 monatlich

alleinstehende / alleinerziehende Erwachsene
volljährig​​e Erwachsene mit minderjähriger/m Partner/in

502 Euro

Zwei volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft 451 Euro
​Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18-24 Jahre)
im Haushalt der Eltern*
402 Euro
Minderjährige Partner 420 Euro
Kinder zwischen 14 und 17 Jah​ren 420 Euro
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 348 Euro
Kinder unter 6 Jahren 318 Euro

 

* bei Auszug aus dem Haushalt der Eltern/ eines Elternteils ohne Zusicherung zum Umzug

Die Anpassung der Regelbedarfe erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres.

Fragen und Antworten zum Bürgergeld
- sgb2.info eine Seite des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales