Bürgergeld
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie - ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile - sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Nichterwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) haben.
Die Höhe des Regelbedarfs ist wie folgt gegliedert:
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Jahr 2024 monatlich |
alleinstehende / alleinerziehende Erwachsene |
563 Euro |
Zwei volljährige Partner in der Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern* |
451 Euro |
Minderjährige Partner | 471 Euro |
Kinder zwischen 14 und 17 Jahren | 471 Euro |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 390 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 357 Euro |
* bei Auszug aus dem Haushalt der Eltern/ eines Elternteils ohne Zusicherung zum Umzug
Die Anpassung der Regelbedarfe erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Jahres.
Fragen und Antworten zum Bürgergeld
- sgb2.info eine Seite des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales