Ab 01.12.2025 sind keine Auszahlung per Scheck mehr möglich
Ab dem 01. Dezember 2025 ist es nicht mehr möglich, dass SGB II - Leistungen per Verrechnungsscheck ausgezahlt werden.
Das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) wird eingestellt.
Grund dafür ist eine technische Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank.
Was bedeutet das für Sie?
Um Geldleistungen weiterhin schnell und problemlos zu erhalten, richten Sie sich bitte umgehend ein Konto ein. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos (Basiskonto) auf Guthabenbasis.
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung zur Überweisung der SGB II Leistungen schnellstmöglich mit. Nutzen Sie dazu gern jobcenter.digital